Körperliche Arbeit bringt in vielen Berufen zahlreiche Gefahren mit sich. Durch persönliche Schutzausrüstung (PSA) und entsprechender Arbeitsschutzkleidung wird das Risiko einer Verletzung oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erheblich gesenkt. So individuell wie der Mensch und seine Aufgabe, muss auch die persönliche Schutzausrüstung sein, wenn sie höchsten Sicherheitsansprüchen gerecht werden soll.
Überlegte Investition in die persönliche Sicherheit
Die Anschaffung relevanter PSA ist eine wichtige Investition und sollte nicht unüberlegt getätigt werden. Für nahezu jede Gefährdung gibt es auf dem Markt mittlerweile von „Kopf bis Fuß“ eine adäquate PSA- und Sicherheitslösung.
Der Arbeitgeber trägt Verantwortung für den Einsatz der PSA
- Im Zweifelsfall liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter beim Arbeitgeber.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die zur Vermeidung von Gefahren für ihre Arbeitnehmer notwendig sind.
- PSA muss überall dort zum Einsatz kommen, wie die Unfall- oder Gesundheitsgefahren durch andere Massnahmen nicht zu vermeiden sind.
- Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden die notwendigen PSA zur Verfügung stellen und sie in der Anwendung und im Umgang damit schulen, sowie die Kosten für die Anschaffung und die Instandhaltung tragen.
- Um effektive Lösungen bereitstellen zu können sollten Spezialisten der Arbeitssicherheit und die betroffenen Mitarbeitenden immer mit einbezogen werden.