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    Compliance Richtlinien

Fair | Respektvoll | Transparent


Vorwort

Die Firma Schubert Tacke GmbH & Co. KG hält sich an die vorgegebenen nationalen und EU-weiten Gesetze sowie an alle internationalen Bestimmungen im Rahmen eines fairen Wettbewerbes gegenüber allen am Markt beteiligten Firmen, Institutionen und Personen. Wir sind überzeugt, dass eine nachhaltige und positive Geschäftsentwicklung unseres Unternehmens nur unter Einhaltung ethischer Standards und einem fairen Miteinander zu erreichen ist.

Die vorliegende Compliance – Richtlinie dient als Leitfaden zur Orientierung im Bereich Korruptionsbekämpfung und wettbewerbskonformen Verhaltens. Darüber hinaus zeigt Sie weitere interne Verhaltensregeln auf.

Mit Wirkung zum 01.08.2018 tritt diese Richtlinie für ausnahmslos alle unserer Mitarbeiter in Kraft.

Verhaltensleitsätze

Korrekter Umgang mit Geschäftspartnern

Es ist jegliches Handeln bzw. Verhalten zu unterlassen, welches bereits den Verdacht einer Korruption oder einer Marktbeeinflussung hervorrufen kann.

Wir von Schubert Tacke handeln nach den Grundsätzen des Fairplay. Der faire und respektvolle Umgang sowohl innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber Kunden und Geschäftspartnern ist unsere oberste Prämisse. Das beinhaltet selbstverständlich auch die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen. Jede Art von Manipulation und Korruption, falscher Darstellung von Sachverhalten, Vertuschung von Sachverhalten, Nichteinhaltung von Geheimhaltungspflichten sowie die Aufforderung anderer zu einem solchen bzw. vergleichbaren unfairen Handeln wird von Schubert Tacke nicht toleriert und ist ausdrücklich untersagt.

Das Anbieten und Annehmen von Geschenken, Bewirtungen und anderer Aufmerksamkeiten ist nicht zulässig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten von geringem finanziellen Aufwand, die sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.

Hiermit sind gemeint, z.B.:
• Einladungen zu Geschäftsessen, die sich in einem üblichen angemessenen Rahmen halten,
• Einladungen zu allgemein wiederkehrenden branchentypischen Veranstaltungen (Jubiläen, Messen, Schulungen, Einweihungen etc.),
• kleine Geschenke (Kalender, Stifte, Blumen, etc.).

Das Anbieten oder Fordern von Barzahlungen ist ausnahmslos verboten. Gleiches gilt für Waren- und Tankgutscheine.

Jegliche Art von vertraglicher Leistung ist gegen Rechnung und Entgelt zu erbringen und muss einer angemessenen Höhe der vertraglichen Leistung entsprechen. Das Erbringen von Leistung gegen Leistung ist untersagt.

Im Falle von Unsicherheiten, ob ein bestimmtes Verhalten zulässig ist oder nicht, ist die Geschäftsführung zu informieren. Im Zweifel ist das Verhalten zu unterlassen!

Korrekter Umgang mit dem Wettbewerbsrecht

Die Einhaltung von Handelssanktionen und –beschränkungen ist für alle Schubert Tacke-Transaktionen Pflicht. Daher sind alle ausländischen bzw. Außer-EU-lichen Geschäftsvorgänge der Geschäftsführung zur Genehmigung vor Auftragsannahme vorzulegen. Ggfls. sind von dieser dann, vor der Annahme eines Geschäftes, Nachforschungen und Auskünfte über etwaige Handelsbeschränkungen einzuholen.

Das Wettbewerbsrecht erfährt zunehmend Regelungen, sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Sämtliche von uns abgegebenen Erklärungen, die wettbewerbliche Konsequenzen betreffen bzw. haben könnten, sind unverzüglich der Geschäftsführung vorzulegen.

Es ist verboten, z.B. im Rahmen von Verbandstätigkeiten, Informationen auszutauschen oder Absprachen zu treffen. Dies betrifft insbesondere Preise, Produkte, Kundendaten, Verträge, vertrauliche oder gesetzlich geschützte Inhalte. Zulässig ist eine gemeinsame Interessenvertretung bei Verbandsarbeit, z.B. bei der Erstellung von Katalogen, Darstellung von technischen Standards sowie Erarbeitung gemeinsamer Verkaufsunterstützungsmaßnahmen.

Diskriminierungsverbot

Schubert Tacke steht für Offenheit und Toleranz! Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, einer Religionszugehörigkeit, ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sind verboten. Jede Form schikanierenden Verhaltens (Mobbing) oder sexueller Belästigung führt zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Datenschutz

Der allgemeine und persönliche Datenschutz ist uns sehr wichtig. Daher haben wir Regeln und Maßnahmen zur Einhaltung der Datensicherheit getroffen und entsprechend geschult. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Regeln einzuhalten und Verstöße der Geschäftsführung zu melden!

Gerne können Sie sich die aktuelle Version unserer Compliance Richtlinie hier herunterladen. Falls Sie weitere Fragen zu dem Thema haben sollten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Sie haben ein Anliegen?

Gerne beraten Sie unsere Experten aus den jeweiligen Fachbereichen zu Ihrem Thema und den Problemen.

Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie eine E-Mail an schicken.

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