Pflichtausstattung
Arbeitnehmer, die in Bereichen mit einem Lärmpegel von mehr als 85 dB(A) in der Tages-Exposition tätig sind, müssen mit Gehörschutz ausgestattet werden. Hier ist der Arbeit geber in der Pflicht: Die Ausrüstung muss den aktuellen technischen Anforderungen entsprechend. Auch hier greifen die sicherheitstechnischen Vorgaben der Europäischen Norm EN 352.
Doch welcher Gehörschutz ist der Richtige? Zu den Auswahlkri- terien gehören die erforderliche Schall dämmung, Prüfzeugnisse im Rahmen der Baumuster prüfung sowie der Tragekomfort und die Arbeitsumgebung. Und für wen ist der Gehörschutz gedacht? Hier müssen medizinische Auffällig keiten des Anwenders ebenso berücksichtigt werden wie schon bestehende Hörverluste. Der Gehörschutz muss außerdem mit anderer Schutzausrüstung kompatibel sein, die am oder auf dem Kopf getragen wird.