Vorschriften Ganz gleich, ob es aggressive chemische Sub stanzen oder Fremdkörper sind, die das Auge treffen und im schlimmsten Fall verletzten können: So sensibel die Hornhaut auf Einflüsse von außen reagiert, so gut muss das empfindliche Sinnesorgan bei der Arbeit geschützt werden.
Wie das genau zu geschehen hat, regelt unter anderem die Europäische Norm EN 166. Auch die Vorschriften der Berufs genossenschaft lassen in diesem Punkt keine Fragen offen: Ist es nicht ausgeschlossen, dass die Versicherten Unfall oder Gesundheitsgefahr ausgesetzt sind, hat der Unternehmer persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Dazu gehört auch Augen oder Gesichtsschutz. Etwa, wenn Gefahr durch wegfliegende Teile, Verspritzen von Flüssigkeiten oder gefährlichen Strahlung droht.